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Wann? am Samstag den 02 Juli 2011
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Wo? Feuerwehrhaus

Bericht vom

04 Dez. Hüttenzauber


Jugendordnung der FF Poppenreuth

Anlage a) zu § 14.3 der Landesjugendordnung der JUGENDFEUERWEHR BAYERN im LFV Bayern e.V. i. d. Fassung vom 15.07.2006
JUGENDORDNUNG FÜR DIE JUGENDGRUPPEN
der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth

  1. Der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth gehören alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth bis maximal dem vollendeten 27. Lebensjahr an.
  2. Die Jugendgruppe ist Bestandteil der Freiwilligen Feuerwehr. Sie führt und verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen dieser Jugendordnung selbständig. Die durch die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth begründeten Rechte und Pflichten bleiben unberührt.
  3. Die Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth ist mit Annahme dieser Jugendordnung anerkannter Träger der Jugendhilfe gem. B 3 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) bzw. Art. 20 Abs. 4 Bayerisches Kinder- und Jugendhilfegesetz (BayKJHG). Sie leistet Jugendarbeit im Sinne des 5 11 KJHG.

II

  1. Die Jugendgruppe will in gemeinnütziger Weise die Persönlichkeitsbildung ihrer Mitglieder, deren Entwicklung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und die Ausbildung zu verantwortungsbewussten Feuerwehrmännern fördern. Dieser Zielsetzung dienen insbesondere:
    Pflege des Verantwortungsbewusstseins und des Kameradschaftsgeistes in der Gruppe
    Förderung des sozialen Engagements staatsbürgerliche Begegnungen internationale Begegnungen Gestaltung der Freizeit durch Gruppenarbeit, Fahrten, Zeltlager u.a.
    Beteiligung an Sportveranstaltungen der Feuerwehren Mitgestaltung der Traditionspflege der Freiwilligen Feuerwehren
  2. Die Mitglieder der Jugendgruppe gestalten ihr Gruppenleben auf der Grundlage der vorstehenden Ziele und Aufgaben selbständig. Für den Ausbildungs- und Einsatzdienst gelten die da für getroffene Bestimmungen.

III

  1. Organe der Jugendgruppe sind der/die Jugendgruppensprecher/in und sein/e ihr/e Stellvertreter/in.
  2. Die Jugendgruppe trifft sich einmal jährlich jeweils zu Beginn des Jahres zu einer Gruppenversammlung. Dazu sind alle Mitglieder der Jugendgruppe rechtzeitig zu laden. Die Gruppenversammlung ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder der Jugendgruppe anwesend ist.
  3. Der/Die Jugendgruppensprecher/in und seine / ihre Stellvertreter/in werden durch die Gruppenversammlung auf die Dauer eines Jahres aus dem Kreis der Mitglieder der Jugendgruppe gewählt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereint. Wiederwahl ist zulässig. I Anlage a) zu 5 14.3 der Landesjugendordnung der JUGENDFEUERWEHR BAYERN im LFV Bayern e.V. i. d. Fassung vom 15.07.2006
  4. Der/Die Jugendgruppensprecher/in, im Verhinderungsfalle seine / ihr/e Stellvertreter/in vertritt die Belange der Jugendgruppe im Rahmen der in Nummer 11.1 genannten Zielsetzungen und Aufgaben. Er/Sie sucht dabei die Zusammenarbeit mit dem/der für den Ausbildungs- und Einsatzdienst der Feuerwehranwärter zuständigen Jugendwart/in und stimmt mit ihm/ihr die Tätigkeiten der Jugendgruppe im Verhältnis zum Ausbildungs- und Einsatzdienst ab.

IV

  1. Die Jugendgruppe führt eine eigene Kasse. Die Gruppenversammlung kann für diese Aufgabe, wenn sie nicht durch den/die Jugendgruppensprecher/in selbst wahrgenommen werden soll, eine/n Kassenwart/in bestellen.
  2. In der Gruppenversammlung wird jeweils über die im folgenden Jahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben beraten und in geeigneten Fällen Beschluss gefasst.
  3. Der/Die Jugendgruppensprecher/in erstellt, ggf. zusammen mit dem/der Kassenwart/in, zum Jahresende
    einen Kassenbericht. Dieser wird von zwei Kassenprüfern geprüft, die von der Gruppenversammlung für jeweils ein Jahr aus der Mitte der Jugendgruppe gewählt werden. Der Kassenbericht und der Rechnungsprüfungsbericht sind der folgenden Gruppenversammlung vorzutragen, die durch Beschluss die ordnungsgemäße Kassenführung zu bestätigen hat. Kassenbericht und Prüfungsergebnis sind anschließend dem Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr zur Kenntnis zu bringen.


Die Jugendordnung wurde von der Jugendgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth am
01. Januar 2007 auf der Grundlage der Muster-Jugendordnung der Freiwilligen Feuerwehren Bayerns beschlossen.
Sie wurde am 10. Januar 2007 durch den Vorstand der Freiwilligen Feuerwehr Fürth Poppenreuth bestätigt.


Aktuallisierung: Montag, 03.01.2011 20:05